04.12.2021
Ab heute gilt die 2G PLUS – Regel in Baden-Württemberg.
Für das Training muss einer der folgende Nachweise erbracht werden und zusätzlich ein Antigen Test:
Digitaler Impfnachweis oder ein ausgedrucktes Zertifikate mit QR-Code oder ein Genesenen-Nachweis und zusätzlich ein Antigen Test.
Landesregierung legt Ausnahmen von der 2G-Plus-Regel fest:
– Personen, die eine Booster-Impfung bekommen haben.
– Geimpfte, deren abgeschlossene Grundimmunisierung nicht länger
als sechs Monate zurückliegt.
– Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt.
– Personen, die eine Booster-Impfung bekommen haben.
– Geimpfte, deren abgeschlossene Grundimmunisierung nicht länger
als sechs Monate zurückliegt.
– Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt.
Wir bitte um euer Verständnis!
Euer Team FitPur